Den größten Teil der Therapien können wir, über Rezepte von Ihrem Hausarzt oder einem Badearzt Ihrer Wahl, mit Ihrer Krankenkasse direkt abrechnen.
Ebenso die ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 SGB V. ( amb. Badekur )
Therapien, die nicht von der Krankenkasse beglichen werden, sind:
- TUINA-Therapie
- Dorn-Therapie
- Breuß-Massage
- Cranio-Sacrale-Therapie
- Akupunktmassage nach Penzel
- Fußreflexzonen-Therapie
- Allgäuer Heubad
- Moxa-Therapie
- Schröpfkopf-Therapie
- Fangokneten
- Heilerde
Alle angebotenen Therapien können Sie auch gegen Privatrechnung erhalten.
Die Preise entsprechen den Beihilfesätzen.